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KCT Systemhaus GmbH
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Tel. +49 (0) 341 86 90 20
Fax +49 (0) 0341 86 90 219

Über uns

Die KCT Systemhaus GmbH wurde am 01.04.2009 gegründet, seit diesem Tag ist unser Unternehmen beständig gewachsen und beschäftigt derzeit 10 Mitarbeiter. 

Wir bieten Ihnen Kopier- und Drucksysteme, Großflächenkopiersysteme, IT-Hard- und Software sowie entsprechende Verbrauchsmaterialien an.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Aufträge und Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eine Aufhebung oder Änderung einzelner Bestandteile gilt nur für den jeweiligen Vertragsabschluss.
Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen, auch dann nicht Vertragsgrundlage, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Auftragserteilung
Der von dem Kunden durch Unterzeichnung erteilte Auftrag gilt als von uns angenommen, wenn er schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt wird, oder wenn wir die Annahme nicht innerhalb von 3 Wochen nach Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden diesem gegenüber schriftlich ablehnen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn das Ablehnungsschreiben laut Poststempel das Absende Datum innerhalb dieser Frist aufweist.

3. Lieferung und Preise
Über den Umfang und die Preise der Lieferung entscheidet der Inhalt der Auftragsbestätigung; ist eine solche ausdrücklich nicht erfolgt, bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem vom Kunden unterzeichneten Auftragsschein. Weiterhin gelten die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

4. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend; Abbildungen in Drucksachen und Beschaffenheitsangaben aller Art sind nur annähernd maßgebend. Abweichungen im technischen und wirtschaftlichen Sinne sind zulässig, soweit sie unerheblich sind.

5. Lieferung
Lieferzeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten, wichtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorausgesetzt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
In Fällen höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Krieg, Ausnahmezustand, Verkehrsstörungen usw.) sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Rücksendungen werden nur nach vorher bei uns eingeholter Zustimmung angenommen.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sind bis dahin noch nicht alle Ausführungseinzelheiten geklärt, verschiebt sich der Beginn der Lieferfrist bis zu deren endgültiger Klärung. Unsere Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Unsere Rechte aus Verzug des Bestellers werden hiervon nicht berührt.
Übernehmen wir nach dem Auftrag den Transport der Ware, so sind wir, soweit uns keine Anweisung zur Versandart gemacht wird, berechtigt, über die Versandart nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Liefern wir außerhalb eines Umkreises von 50 km von Sitz des Verkäufers Ware an, übernehmen wir kein Transportrisiko. Wünscht der Besteller insoweit eine Versicherung, so geht dies zu seinen Lasten. Eine Versicherungspflicht besteht für uns nicht. Haben wir den Transport der bestellten Ware in einem Umkreis von 50 km von Sitz des Verkäufers übernommen und die Ware dort abgeliefert, können Schadensersatzansprüche wegen irgendwelcher Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller beweist, dass diese Schäden während des Transportes aufgetreten sind. Wir behalten uns vor, bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von EUR 150,- Porto und Verpackungskosten zu berechnen. Kleinaufträge bis EUR 50,- netto können nur gegen Berechnung von EUR 3,- Bearbeitungsgebühr entgegengenommen werden.
Wenn es gesetzlich erforderlich ist, uns oder unseren Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Werden einzelne Forderungen des Verkäufers in ein Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt, so berührt dies den Eigentumsvorbehalt nicht.
Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Sie wird bereits jetzt an uns abgetreten. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und notwendige Reparaturen sofort auf seine Kosten ausführen zu lassen.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Alle Kosten der Freimachung gehen zu Lasten des Bestellers, auch dann, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft.
Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest usw. – die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts des Bestellers zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme bedeutet nur bei unserer ausdrücklichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Alle uns hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf Best möglichst zu verwerten.
An Kostenvoranschlägen, Formularentwürfen, Organisationsvorschlägen und -plänen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jede Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise oder in Kopien – ist ohne unsere Einwilligung untersagt.

7. Zahlung
Zahlungen dürfen nur an uns direkt oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Die Annahme von Wechseln behalten wir uns im Einzelfall vor. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach  Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ist der Kunde zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder verlaufen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners fruchtlos, oder gerät der Kunde mit einer uns zustehenden fälligen Forderung länger als 2 Wochen in Verzug, so sind wir berechtigt, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn sie durch Wechselannahme gestundet sind. Unbeschadet hiervon bleibt unser Recht, in Fällen des Zahlungsverzugs des Kunden unsere Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen und auch nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung, mit der aufgerechnet wird oder wegen derer ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, anerkannt haben oder diese Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller ist insbesondere nicht berechtigt, bei Teillieferungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, weil nur ein Teil der Lieferung erbracht worden ist. Er ist in jedem Falle verpflichtet, den angelieferten Teil zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Jahreszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz, mindestens aber 5% zu verlangen. Werden uns für den Kreditnehmer ungünstige Umstände bekannt, so sind wir berechtigt, noch nicht fällige Forderungen mit sofortiger Wirkung für fällig zu erklären. Werden für einen Teil des vereinbarten Kaufpreises Waren in Zahlung genommen, so kann ein vereinbarter Barzahlungsrabatt nur für den verbleibenden Restbetrag gewährt werden. Vereinbarte Skonti können nicht gewährt werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung anderer Lieferungen oder Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit uns im Rückstand befindet.
Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen, ob diese fällig sind oder nicht, jederzeit Sicherheiten zu verlangen.
Wir sind berechtigt, bei Organisationsmitteln, die in Sonderanfertigung erstellt werden, die sich aus der Sonderanfertigung ergebenden Mehr- oder Minderlieferungen zu berechnen.
Sonderanfertigungen sind zahlbar: jeweils 1/3 der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, Lieferung und Montagebeendigung.

8. Sachmängel und Verjährung
Wir bemühen uns stets um eine ordnungsgemäße Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen.
Sachmängelansprüche aus Nicht-Verbrauchsgüterkäufen, (Business-to-Business-Käufen) verjähren nach 12 Monaten. Für Geschäfte mit gebrauchten Produkten gilt eine 12-monatige Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche.

9. Haftung
Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden und aus positiver Forderungsverletzung sowie Schäden aus sonstigen Rechtsgründen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch hinsichtlich unserer Haftung für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen, sowie Datenverluste auf elektronischen Medien.

10. Nichtabnahme bestellter Ware
Wir sind berechtigt, im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass ein Schadensnachweis in dieser Höhe erforderlich ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, ist die Stadt, in der die Firma des Verkäufers ihren Sitz hat.
Es gilt ausschließlich des deutschen Rechts.

12. Schlussbestimmungen
Ansprüche aus diesen Bedingungen können nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten werden. Ist ein Teil oder sind Teile unserer Bedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht.
Mündliche Nebenabreden ohne unsere schriftliche Bestätigung haben keine Gültigkeit.

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